Fotos im Schadensfall erforderlich
1. Foto der Ware in ihrer Gesamtheit beschädigt- Das Foto muss den Schaden in seiner Gesamtheit und nicht nur ein Detail zeigen. Wenn der Schaden in einer allgemeinen Aufnahme nicht wahrnehmbar ist, muss ein weiteres Bild des Artikels hinzugefügt werden, in dem er gezeigt wird. Wenn mehr als ein beschädigter Gegenstand gefunden wird, machen Sie das Foto, indem Sie alle Gegenstände in einem einzigen Bild gruppieren.
2. Foto der Umverpackung, einschließlich des Etiketts der Reederei: Das Foto muss zeigen, dass die Sendung mit dem Transportunternehmen erfolgt ist und dass der Anspruch der vertraglich vereinbarten Sendung entspricht. Wir bitten Sie, das Foto in einer Entfernung aufzunehmen, in der das Versandetikett sichtbar ist.
3. Foto der Ware mit Innenverpackung: Das Foto muss zeigen, dass die verwendete Verpackung den Inhalt während des Transports geschützt hat. Wir bitten um ein Bild der beschädigten Ware in der Verpackung, wie sie ursprünglich beim Empfänger angekommen ist. Werfen Sie die gebrauchte Verpackung nicht weg: Bewahren Sie die beschädigte Ware sowie deren Verpackung auf. Die Ware darf erst nach Durchführung der Gutachten repariert oder manipuliert werden.