Fotos für den Fall eines Schadens erforderlich
1. ein Foto der beschädigten Ware in ihrer Gesamtheit: Das Foto muss den Schaden in seiner Gesamtheit zeigen und nicht nur einen Ausschnitt. Wenn der Schaden auf einer Gesamtaufnahme nicht zu erkennen ist, muss ein zusätzliches Bild des Gegenstands hinzugefügt werden, auf dem der Schaden zu sehen ist. Wird mehr als ein Gegenstand als beschädigt befunden, müssen alle Gegenstände in einem Bild zusammengefasst werden.
2. ein Foto der äußeren Verpackung, einschließlich des Etiketts des Transportunternehmens: Das Foto muss zeigen, dass der Versand mit dem Transportunternehmen erfolgt ist und dass die Reklamation der vertraglich vereinbarten Sendung entspricht. Wir bitten darum, dass das Foto aus einer Entfernung aufgenommen wird, auf der das Versandetikett sichtbar ist.
3. Foto der Ware mit Innenverpackung: Das Foto muss zeigen, dass die verwendete Verpackung den Inhalt während des Transports geschützt hat. Wir bitten um ein Foto der beschädigten Ware in der Verpackung, so wie sie den Empfänger ursprünglich erreicht hat. Entsorgen Sie die gebrauchte Verpackung nicht: Bewahren Sie die beschädigte Ware und ihre Verpackung auf, die Ware darf bis zur Begutachtung durch den Sachverständigen nicht repariert oder behandelt werden.